| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| E-Nummer | E-nummern bezeichnen die in Europa gültigen Zusatzstoffe, die den Lebensmitteln beigefügt werden dürfen. Zusatzstoffe sind Verdickungsmittel (Konsistenz), Farbstoffe (Optik), Emulgatoren (Verbinden), Konservierungsmittel (Haltbarkeit), Aromen (Geschmack). |
| Erwachsenenlakritz | In Deutschland dürfen nicht mehr als 2 Prozent Salmiak (ammoniumchlorid) ohne Warnhinweis enthalten sein. Bei einem Anteil von Salmiaksalz im Lakritz über 2 bis 4,49 % muß Lakritz gekennzeichnet werden als "Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz". "Extra starkes Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz" gilt für einen Salzanteil im Lakritz ab 4,49 bis 7,99 %. |
































