Lakritz - Lexikon

Kurz und knapp wissenswerte Fakten zu Lakritz

Alle A B C D E F G H K L P S V Z
BegriffErklärung
E-Nummer

E-nummern bezeichnen die in Europa gültigen Zusatzstoffe, die den Lebensmitteln beigefügt werden dürfen. Zusatzstoffe sind Verdickungsmittel (Konsistenz), Farbstoffe (Optik), Emulgatoren (Verbinden), Konservierungsmittel (Haltbarkeit), Aromen (Geschmack).

Erwachsenenlakritz

In Deutschland dürfen nicht mehr als 2 Prozent Salmiak (ammoniumchlorid) ohne Warnhinweis enthalten sein. Bei einem Anteil von Salmiaksalz im Lakritz über 2 bis 4,49 % muß Lakritz gekennzeichnet werden als "Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz". "Extra starkes Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz" gilt für einen Salzanteil im Lakritz ab 4,49 bis 7,99 %.

zum Seitenanfang

Für die Funktionsfähigkeit unseres Onlineshops nutzen wir ausschließlich technisch notwendige Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.