Lakritz - Lexikon

Kurz und knapp wissenswerte Fakten zu Lakritz von A-Z

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BegriffErklärung
E-Nummer

E-nummern bezeichnen die in Europa gültigen Zusatzstoffe, die den Lebensmitteln beigefügt werden dürfen. Zusatzstoffe sind Verdickungsmittel (Konsistenz), Farbstoffe (Optik), Emulgatoren (Verbinden), Konservierungsmittel (Haltbarkeit), Aromen (Geschmack).

Erwachsenenlakritz

In Deutschland dürfen nicht mehr als 2 Prozent Salmiak (Ammoniumchlorid) ohne Warnhinweis enthalten sein. Bei einem Anteil von Salmiaksalz im Lakritz über 2 bis 4,49 % muß Lakritz gekennzeichnet werden als "Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz". "Extra starkes Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz" gilt für einen Salzanteil im Lakritz ab 4,49 bis 7,99 %.
Siehe §5 Absatz2 in der BR-Drucksache 656/21 der Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unions-rechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel

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